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FAQ

  • Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und natürlich abhängig von den Bedürfnissen der Mitarbeitenden. Je nach Situation können folgende Punkte entscheidend sein:

    ▪ Anpassung des Koordinationsabzuges an den Beschäftigungsgrad (oder ganz weg lassen)

    ▪ Reduktion der Eintrittsschwelle

    ▪ Allfällige Begrenzung des versicherten Lohnes erhöhen oder ganz abschaffen

    ▪ Erhöhung der Spargutschriften

    ▪ Beitragsaufteilung zu Gunsten der Versicherten anpassen

    ▪ Wahlsparpläne anbieten

    ▪ Unterschiedliche Kategorien bilden

    ▪ Erhöhung der versicherten Leistungen im Invaliditäts-/Todesfall

    ▪ Separate Kadervorsorge prüfen

  • Was eine gute Pensionskasse ausmacht, kann anhand unterschiedlicher Kennzahlen festgestellt werden.

    Es gilt unter anderem folgendes zu beurteilen (nicht abschliessend):

    ▪ Deckungsgrad und technischer Zins

    ▪ Verhältnis Aktive zu Rentner

    ▪ Verzinsung der Altersguthaben

    ▪ Umwandlungssatz

    ▪ Verwaltungs-/ Vermögensverwaltungskosten

    ▪ Anlagestrategie der Pensionskasse

    Flexibilität bei der Leistungsgestaltung / Wahl der Vorsorgepläne

  • Arbeitgeber können nur mit dem Einverständnis des Personals oder einer allfälligen Arbeitnehmervertretung (Mitwirkungskommission) die Pensionskasse wechseln.

    In einem ersten Schritt werden die genauen Bedürfnisse wie z.B. Ausgestaltung der Leistungen und Anforderungen an die neue Pensionskassenlösung geklärt.

    Wenn diese Parameter definiert sind, wird eine Vorauswahl getroffen, welche Pensionskassen überhaupt in Frage kommen und die Erwartungen und Bedürfnisse der Versicherten und der Firma erfüllen.

    Im Anschluss werden konkrete Offerten eingeholt und verglichen.

    Die Ergebnisse des Offertenvergleichs werden dann mit den Mitarbeitenden bzw. der Mitwirkungskommission besprochen und ein Entscheid gefällt.

    Selbstverständlich wird auch das Personal anlässlich einer Informationsveranstaltung über den Evaluationsprozess und die Auswirkungen orientiert.

    Während des gesamten Evaluationsprozesses werden Sie durch denselben Ansprechpartner begleitet.

  • Die Pensionskassenlösung sollte mind. alle zwei Jahre überprüft werden.

    Dabei steht nicht primär ein Wechsel im Vordergrund, sondern viel mehr die Ausgestaltung der Leistungen, bzw. des Vorsorgeplans.

    Die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sind ein wichtiger Teil des Lohn-/Sozialleistungspaketes und dementsprechend sowohl für Arbeitgeber wie Mitarbeitende ein bedeutender Faktor.

    Arbeitgeber mit attraktiven und modernen Vorsorgelösungen haben auf dem umkämpften Arbeitsmarkt grosse Vorteile. Richtig eingesetzt, hilft eine grosszügige BVG-Lösung bei der Mitarbeiterrekrutierung und natürlich auch bei der Mitarbeiterbindung.

    Heute ist eine massgeschneiderte Vorsorgelösung Teil des Employer Brandings.

  • Wir empfehlen regelmässige Informationsveranstaltungen zum Thema 3-Säulen-System und Berufliche Vorsorge durchzuführen. Im Rahmen des Maklermandates gehören kostenlose Personalorientierungen selbstverständlich zu unseren Dienstleistungen dazu.

    Ebenfalls können über die Firma finanzierte Vorsorgeanalysen/Pensionsplanungen ein wichtiger Bestandteil sein, um das Thema Vorsorge in das Bewusstsein der Mitarbeitenden zu rücken.

    Nicht zuletzt profitiert auch die Firma von diesen Mitarbeiter-Benefits: Die Arbeitgeberattraktivität steigt und dadurch wird die Mitarbeiterbindung gestärkt.